31.000 Euro Schadensersatz nach privater Nutzung des Dienst-Laptops im Urlaub
Urteil von
Ex-Mitarbeiter hätte sich über Zusatzkosten informieren müssen
Der Arbeitnehmer hatte das Gerät mit nach Kroatien genommen, dort mit einer UMTS-Karte an das Internet angeschlossen und ausgiebig gesurft. Die Flatrate der Firma galt allerdings nicht für die Internet-Nutzung in Kroatien. Den Vorgesetzten kam schließlich eine Rechnung über rund 48.000 Euro auf den Schreibtisch, die nach einigen Verhandlungen mit dem Telefonunternehmen auf 31.000 Euro gedrückt werden konnte. Diesen Betrag klagte die Firma nun von dem mittlerweile ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein. Laut Urteil hätte sich der Internet-Nutzer vor der Abreise in den Urlaub über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Der Arbeitnehmer habe auch nicht nachweisen können, dass die Internet-Nutzung im Urlaub einen wie auch immer gearteten dienstlichen Bezug besessen habe.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck,
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