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Arista Marine Split

Oktober 2, 2011 – 16:17 Kein Kommentar

Arista Marine und SMI erhalten den Auftrag zur Ausstattung einer 120-m-Luxusyacht in Kroatien.
Arista Marine Ltd, ein Unternehmen mit Sitz in Whangerai, Neuseeland, erhält den Auftrag, die als Projekt AMG120 bezeichnete komplette Ausstattung einer 120-m-Luxusyacht durchzuführen. …

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31.000 Euro Schadensersatz nach privater Nutzung des Dienst-Laptops im Urlaub

Urteil von

zu ArbG Frankfurt a. M. – 1 Ca 1139/09

Wer im Kroatien-Urlaub sein Dienst-Laptop benutzt, um privat im Internet zu surfen, muss im ungünstigsten Fall teuer dafür bezahlen. Dies bekam ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines Fitnessgeräteherstellers zu spüren. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 31.000 Euro an das Unternehmen. Dem Umstand, dass die Firma ihrem Ex-Mitarbeiter die Privatnutzung des Computers im Grunde nicht verboten hatte, maß das Gericht keine Bedeutung zu (Az.: 1 Ca 1139/09).

Ex-Mitarbeiter hätte sich über Zusatzkosten informieren müssen

Der Arbeitnehmer hatte das Gerät mit nach Kroatien genommen, dort mit einer UMTS-Karte an das Internet angeschlossen und ausgiebig gesurft. Die Flatrate der Firma galt allerdings nicht für die Internet-Nutzung in Kroatien. Den Vorgesetzten kam schließlich eine Rechnung über rund 48.000 Euro auf den Schreibtisch, die nach einigen Verhandlungen mit dem Telefonunternehmen auf 31.000 Euro gedrückt werden konnte. Diesen Betrag klagte die Firma nun von dem mittlerweile ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein. Laut Urteil hätte sich der Internet-Nutzer vor der Abreise in den Urlaub über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Der Arbeitnehmer habe auch nicht nachweisen können, dass die Internet-Nutzung im Urlaub einen wie auch immer gearteten dienstlichen Bezug besessen habe.

 

                                                                                                                                                                                                                                  Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck,

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